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Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlingshilfe

Rund um das Ehrenamt und die Arbeit mit Flüchtlingen ergeben sich jede Menge Fragen zu unterschiedlichen Themen. Hier werden alle Fragen und Antworten gesammelt, so dass sie „Ihre Frage“ vielleicht an dieser Stelle schon beantwortet finden.

Aufgrund der abgelaufenen Projektförderung werden folgenden Informationen nicht mehr aktualisiert!

Führerschein

Ja, dies gibt es für viele Fremdsprachen. Allerdings nur bei Spezialanbietern. Es gibt Lernmaterial in vielen Sprachen aus den Herkunftsländer der Flüchtlinge, die Prüfungen können aber nicht in diesen Sprachen abgelegt werden. Eine Liste der fremdsprachigen

Lernbögen gibt es hier:
http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp22index.html

Bestellt werden können die Bögen hier:
http://www.lehrboegen.de

In Deutschland wird die Führerscheinprüfung normalerweise in Deutsch abgenommen. Es gibt die Prüfungsbögen aber auch in einigen anderen Sprachen:

Deutsch / Englisch / Türkisch / Russisch / Französisch / Italienisch / Kroatisch / Polnisch / Portugiesisch / Rumänisch / Spanisch / Griechisch

Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugsführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen. Für den Kreis Höxter ist das das Straßenverkehrsamt in Höxter und in Warburg.

 

Ein internationaler Führerschein ist keine eigentliche Fahrerlaubnis, sondern nur ein Zusatzdokument welches gemeinsam mit dem nationalen Führerschein gültig ist. Insofern gelten für den internationalen Führerschein dieselben Bedingungen wie für den nationalen Führerschein. Um in Deutschland mit einer Nicht-EU-Fahrerlaubnis fahren zu dürfen, muss sowohl eine praktische, wie eine theoretische Prüfung absolviert werden. Die Fahrschule muss dabei nicht mehr besucht werden. Beantragt werden kann die Fahrerlaubnis beim zuständigen Straßenverkehrsamt.

Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland (Meldung in der Kommune) gilt ein solcher Führerschein für die Dauer von 6 Monaten Eine Verlängerung ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate beträgt.

Häufig besitzen Flüchtlinge einen Führerschein aus dem Land, aus dem sie geflohen sind. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern werden in Deutschland häufig nicht unmittelbar anerkannt, auch nicht bei einem internationalen Führerschein. In den meisten Fällen muss eine praktische und theoretische Prüfung ablegt werden.

Für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der Staatenliste (Anlage 11 §§ 28 und 31 FeV) aufgeführt sind gilt, dass eine vollständige theoretische und praktische Prüfung zum Führen der Fahrerlaubnis absolviert werden muss. Es muss keine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung gemacht werden.

Die theoretische Prüfung kann in anderen Sprachen als Deutsch absolviert werden. Die praktische Prüfung erfolgt in Deutsch.

www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html

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