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Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlingshilfe

Rund um das Ehrenamt und die Arbeit mit Flüchtlingen ergeben sich jede Menge Fragen zu unterschiedlichen Themen. Hier werden alle Fragen und Antworten gesammelt, so dass sie „Ihre Frage“ vielleicht an dieser Stelle schon beantwortet finden.

Aufgrund der abgelaufenen Projektförderung werden folgenden Informationen nicht mehr aktualisiert!

Die Anhörung im Asylverfahren

Viele Flüchtlinge erhalten zur Zeit im Kreis Höxter ihren Termin zur Anhörung, auch das zweite Interview genannt (gemäß § 25 Asylverfahrensgesetz). Die Anhörung im Asylverfahren ist die wichtigste Gelegenheit für Flüchtlinge ihre Fluchtgründe vorzutragen. Aus diesem Grund sollte man sich auf die Anhörung gut vorbereiten. Eingeladen wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Bei der Anhörung wird geprüft, ob eine Verfolgung im Heimatland vorlag und ob der der Rückkehr ins Heimatland Verfolgung befürchtet werden muss.

Am besten geht man vor der Anhörung zu einem Rechtanwalt oder einer Rechtsanwältin oder zu einer Beratungsstelle für Flüchtlinge. Kontaktdaten zu Beratungsstellen finden sie hier.

Bei der Anhörung wird geprüft, ob eine Verfolgung im Heimatland vorlag und ob der der Rückkehr ins Heimatland Verfolgung befürchtet werden muss.

Dazu zählen z.B. alle Bedrohungen des Lebens, Körperverletzungen sowie Freiheitsberaubung und Menschenrechtsverletzung. Dabei wird auch überprüft, ob eine Menschenrechtsverletzung auf Grund eines bestimmten Merkmals vorliegt (Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, politische und religiöse Überzeugungen).

Darüber hinaus wird geprüft, ob den Antragstellern andere Gefahren im Heimatland drohen. Dies können schwere Gesundheitsgefahren aufgrund einer Krankheit sein, Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit z.B. wegen eines Krieges oder Bürgerkrieges im Herkunftsland sein.

Bei der Anhörung werden die Asylsuchenden durch Mitarbeiter des BAMF zu ihren Fluchtgründen befragt. Dieser Termin sollte nicht verpasst werden. Bei Krankheit sollte das BAMF unverzüglich unterrichtet und ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Die Anhörung beginnt mit bis zu 25 Fragen zu den persönlichen Verhältnissen und dem Reiseweg. Danach kann man sich zu den Fluchtgründen äußern. Diese sollte möglichst ausführlich, genau und spezifisch dargestellt werden. Ebenso sollte begründet werden, was persönlich bei einer Rückkehr ins Heimatland befürchtet wird. Hier geht es, genau wie bei den Fluchtgründen, nicht um allgemeine (politische) Aussagen, sondern um die individuell erlebte Geschichte.

Sollte man sich nicht an alles erinnern, z.B. weil das genaue Datum nicht mehr bekannt ist oder die Ereignisse lange zurückliegen, sollte das thematisiert werden. Auf keinen Fall sollten unrichtige Angaben gemacht werden, sondern die Ereignisse nach bestem Wissen wiedergegeben werden. Fragen seitens des BAMFs sollen ausführlich beantwortet werden. Alles Wichtige sollte aufgeführt werden, auch wenn nicht spezifisch danach gefragt wurde.

Für alle Fragen und Antworten sollte man sich ausreichend Zeit lassen. Es können auch Pausen eingelegt werden, falls erforderlich.

Während der Anhörung ist ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin anwesend. Diese müssen die gemachten Angaben im Detail richtig übersetzen.

Von der Anhörung wird ein Protokoll erstellt, das unterschrieben werden muss und nach wenigen Wochen zugeschickt wird. Hier hat man noch einmal die Möglichkeit zur Korrektur.

Es besteht die Möglichkeit eine Vertrauensperson mit zur Anhörung zu nehmen. Diese sollte dem BAMF rechtzeitig mitgeteilt werden. Als Vertrauenspersonen gelten Freunde, Berater_innen, Sozialarbeiter_innen. Familienangehörige die sich noch selbst im Asylverfahren befinden, können nicht als Vertrauenspersonen mitgenommen werden. Die Vertrauensperson darf aber nicht in die Anhörung eingreifen und sich auch keine Notizen machen.

Sensible Themen erfordern besonders geschultes Personal. So möchten vielleicht Frauen nicht mit einem Mann über erlittene Misshandlungen sprechen. Ebenso Menschen mit psychischen Erkrankungen infolge erlittener schlimmer Erlebnisse oder Traumata oder Menschen die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden oder auch Flüchtlinge, die noch minderjährig sind, können dies dem BAMF rechtzeitig mitteilen. Das BAMF setzt hier besonders geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein

Es sollten möglichst alle schriftlichen Beweise beim Termin vorgelegt werden. Hier kann es sich um Dokumente handeln, wie z.B. behördliche Schreiben oder Bescheinigungen von Parteien, Religionsgemeinschaften, Zeitungsberichte über Ereignisse, von denen man persönlich betroffen war, Fotos, Eintragungen auf Facebook, etc. Fertigen Sie vorher eine Kopie an, da alle Unterlagen zu den Akten gelegt werden sollen. Wenn ein Flugticket oder eine Boarding Card vorliegt, sollte dies zur Anhörung mitgebracht werden.

Wenn noch Dokumente im Heimatland sind, die von dort lebenden Verwandten zugesandt werden können, sollte man dies ebenso beim BAMF mitteilen und die Unterlagen nachreichen.

Wichtig ist, dass die vorgelegten Dokumente und Belege die individuelle Lage beschreiben. Alle Dokumente müssen echt sein.

Während der Anhörung fasst die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des BAMFs die Angaben in einem Protokoll zusammen. Das Protokoll muss Wort für Wort in die Muttersprache rückübersetzt werden. Am Ende soll das Protokoll unterschrieben werde. Damit bestätigt man die Richtigkeit aller wichtigen Informationen. Sollte das Protokoll Fehler enthalten oder einen Sachverhalt nicht richtig dargestellt haben, kann das an dieser Stelle richtig gestellt werden. Man sollte auf keinen Fall unterschreiben, wenn das Protokoll schwerwiegende Fehler enthält.

Nach ein paar Wochen wird die Abschrift zugeschickt. Hier besteht noch einmal die Gelegenheit Fehler zu korrigieren. Dies sollte möglichst mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin oder einer Beratungsstelle besprochen werden.

Das Protokoll ist das wichtigste Dokument der Anhörung, da es zur Entscheidung herangezogen wird.

Da die Abläufe im Asylverfahren kompliziert und knifflig sind, wird geraten vor der Anhörung eine Beratungsstelle, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufzusuchen. Doch auch Ehrenamtliche können bei der Vorbereitung unterstützen und als Vertrauensperson bei der Anhörung dabei sein. Hierzu ein paar Tipps:

-          Spätestens zum Zeitpunkt der Einladung durch das BAMF zur Anhörung, sollte diese vorbereitet werden. Besser ist eine längerfristige Vorbereitung.

-          Bei der Anhörung sollen sowohl der Fluchtweg, die Fluchtgründe wie auch die Konsequenzen bei einer (unfreiwilligen) Rückkehr thematisiert werden (welche Gefahren Leib und Leben oder Freiheit bedrohen).

-          Hilfreich ist es, wenn eine chronologische Auflistung im Vornhinein erstellt wird. Das hilft beim Erinnern und Zuordnen. Das sollte aber nicht „auswendig gelernt“, sondern lediglich erinnert werden.

-          Sammeln Sie vorab alle wichtigen Dokumente, Fotos und Beweise für die erlittene Verfolgung. Sollten noch wichtige Dokumente fehlen, können diese evtl. noch nachgeschickt werden.

-          Sammeln Sie auch Dokumente und Beweise die zeigen, dass eine Rückkehr ins Heimatland Leib, Leben oder Freiheit bedroht.

-          Kann der Termin beim BAMF nicht wahrgenommen werden auf Grund von Krankheit, muss das vorab dem BAMF mitgeteilt und ein ärztlichen Attest vorgelegt werden.

-          Ehrenamtliche, die als Vertrauenspersonen zur Anhörung mitgehen, sollten dies vorab dem BAMF schriftlich mitteilen. Vertrauenspersonen können eine wichtige Unterstützung bei der Anhörung sein. Allerdings dürfen sie sich nicht aktiv an der Befragung beteiligen oder sich Notizen machen.

-          Da Schutz und Asyl auf Grund von individueller Verfolgung gewährt wird, sollten die Ereignisse individuelle und persönlich vorgetragen werden. Allgemein formulierte Aussagen sollten vermieden werden. (Nicht: „Die Regierung verfolgt Menschen wegen ihrer religiösen Orientierung“, sondern: Bei der Ausübung meiner Religion bin ich misshandelt worden“.) Hilfreiche Formulierungen können sein: „Was ist passiert und wie ist es abgelaufen?“, „Wann und wo ist es passiert?“, „Warum ist es passiert?“.

-          Schlimme Ereignisse und Misshandlungen sollen als solche benannt werden. Auf die Frage, ob Menschenrechtsverletzungen begangen worden sind, sollen diese benannt werden.

-          Da häufig mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist, sollte man etwas zu Essen und zu Trinken mitnehmen.

-          Wirken Sie beruhigend. Auch während der Anhörung ist keine Eile nötig. Lassen Sie sich mit allem Zeit. Wenn nötig, kann auch eine Pause eingelegt werden.

-          Sobald die Abschrift der Anhörung, das sogenannte Protokoll, zugeschickt worden ist, sollten Sie es gemeinsam durchlesen. Wenden Sie sich bei Fehlern, Unrichtigkeiten oder Übersetzungsfehlern an eine Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand. Mögliche Fehler sollten unbedingt korrigiert werden.

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