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Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlingshilfe

Rund um das Ehrenamt und die Arbeit mit Flüchtlingen ergeben sich jede Menge Fragen zu unterschiedlichen Themen. Hier werden alle Fragen und Antworten gesammelt, so dass sie „Ihre Frage“ vielleicht an dieser Stelle schon beantwortet finden.

Aufgrund der abgelaufenen Projektförderung werden folgenden Informationen nicht mehr aktualisiert!

Integrationskurse

Mit den Integrationskursen stellt die Bundesregierung gemäß §43 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz ein Grundangebot zur Integration zur Verfügung. Der Allgemeine Integrationskurs umfasst 660 Unterrichtsstunden. Spezielle Integrationskurse mit Alphabetisierung dauern 960 Unterrichtsstunden.

Es gibt Angebote zur Sprachförderung bis zur Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs (600 bis 900 Stunden) und einem Orientierungskurs (60 Stunden).

Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel: Arbeit und Beruf, Aus- und Weiterbildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, Einkaufen/Handel/Konsum, Freizeit und soziale Kontakte, Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper, Medien und Mediennutzung und Wohnen. Außerdem lernt man, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Die Themen variieren je nach Kursausrichtung. Im Jugendintegrationskurs werden z.B. Themen behandelt, die besonders Jugendliche interessieren, wie etwa die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.

Im Verlauf des Sprachkurses finden Zwischentests statt, die auf die Abschlussprüfung am Ende des Integrationskurses vorbereiten.

Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft, Wertesysteme wie Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.

Dieser Kurs endet mit einem Test des BAMF, dem Test "Leben in Deutschland". Näheres dazu finden Sie weiter unten unter Einbürgerung/Test "Leben in Deutschland".

Vor Beginn des Integrationskurses führt der Kursträger einen Einstufungstest durch. Das Ergebnis unterstützt die Entscheidung, mit welchem Kursabschnitt die Teilnehmer beginnen sollten und ob ein spezieller Integrationskurs mit Alphabetisierung sinnvoll wäre. Fällt ein Teilnehmer beim Abschlusstest durch erreicht damit nicht das Sprachniveau B1, dann kann ein Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden gestellt werden. Man kann dann noch einmal kostenlos an der Sprachprüfung teilnehmen.

Die Maßnahmen werden von Sprachkursträgern angeboten, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen worden sind.

Zusätzliche Informationen gibt es im Internet unter: www.bamf.de oder beim zuständigen Regionalkoordination (http://webgis.bamf.de).

(Stand 02.05.2016)

Einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs haben

  • Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach §25 Abs. 1, 2, 4a Satz 3 oder §25b Aufenthaltsgesetz haben. Hierzu zählen u.a. Personen, die als Asylberechtigte anerkannt sind.
  • Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §23 Abs. 2 oder Abs. 4 Aufenthaltsgesetz besitzen.

 Seit dem 24.Oktober 2015 sind die Kurse teilweise geöffnet für

  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und einer guten Bleibeperspektive (dies gilt derzeit für Personen aus dem Iran, dem Irak, aus Syrien, Somalia und aus Eritrea).
  • Geduldete (§60a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz) und
  • Personen mit Aufenthaltsgenehmigung nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (Aufenthalt aus humanitären Gründen).

Informationen zur Berechtigung über die Teilnahme von Integrationskursen geben folgende Stellen:

  • Kreis Höxter, Ausländeramt, Moltkestr. 12, 37671 Höxter
    Buchstabe A-Do: Herr Deworetzki, Tel. +49 5271 965 1201
    Buchstabe Dp-K: Frau Schwanke, Tel. +49 5271 965 1203
    Buchstabe L-Ri, Herr Gabriel, Tel. +49 5271 965 1206
    Buchstabe Rj-Z, Herr Behler, Tel. +49 5271 965 1202
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Am Stadtholz 24, 33609 Bielefeld, 0521/9316-426
  • Jobcenter des Kreises Höxter, Stummrigestr. 56, 37671 Höxter, 05271/6995-0 oder
  • Bahnhofstr. 28, 34414 Warburg, 05641/7489-0
  • Arbeitsagentur für Arbeit Höxter, Weserstr. 8, 37671 Höxter oder Paderborner Tor 99, 34414 Warburg

 

(Stand 02.05.2016)

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